Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Parkwächter GmbH

 

Stand: 20.06.2025


Begriffsdefinitionen
In diesen AGB bezeichnen die folgenden Begriffe:
– Parkwächter-App: Die mobile Anwendung der Parkwächter GmbH zur Verwaltung von
Parkberechtigungen, Zahlungen und Einsprüchen.
– Umtriebsentschädigung: Eine pauschale Gebühr für den Bearbeitungs- und
Kontrollaufwand bei Parkverstössen.
– Fahrzeughalter: Die im Fahrzeugausweis eingetragene oder durch Halteranfrage
ermittelte Person.


1. Geltungsbereich


1.1 Diese AGB regeln die Nutzung sämtlicher Parkdienstleistungen der Parkwächter
GmbH, insbesondere der mobilen Applikation „Parkwächter“.


1.2 Mit der Nutzung der App oder anderer Dienstleistungen der Parkwächter GmbH
anerkennen die Nutzer diese AGB als verbindlich.


1.3 Diese AGB gelten für alle von der Parkwächter GmbH überwachten privaten
Parkflächen, einschliesslich solcher mit richterlichem Verbot gemäss Art. 258 ZPO sowie
für Gästeparkplätze, die über digitale Systeme (z. B. Whitelist, Besucherkarten,
Mieterkarten, Online-Anmeldungen, Payparking) verwaltet werden.


2. Nutzung durch Mieter und Besucher


2.1 Die Nutzung der Parkflächen ist ausschliesslich berechtigten Mietern und deren
Besuchern gestattet. Die Festlegung erfolgt durch den Eigentümer.


2.2 Mietern wird ein fest zugewiesener Parkplatz überlassen. Eine Weitergabe oder
Untervermietung ist untersagt.


2.3 Besucherparkplätze dürfen nur während des tatsächlichen Besuchs genutzt werden.


2.4 Eine Nutzung über mehrere Tage erfordert die vorgängige schriftliche Zustimmung
der Parkwächter GmbH.


2.5 Parkrechte werden mittels App, physischer Besucherkarten oder digitaler Whitelists
vergeben. Missbräuchliche Nutzung kann zu verwaltungsrechtlichen oder vertraglichen
Sanktionen führen.


2.6 Die Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko. Die Parkwächter GmbH übernimmt keine
Haftung für Schäden, Diebstahl oder Verlust.


2.7 Die Parkwächter GmbH behält sich das Recht vor, Parkberechtigungen bei
Missbrauch digital zu sperren oder zu widerrufen.


3. Parkplatzkontrolle und Umtriebsentschädigung


3.1 Die Kontrolle erfolgt digital sowie durch geschulte Kontrollorgane.

3.2 Bei Parkverstössen wird eine Umtriebsentschädigung erhoben. Deren Höhe richtet
sich nach dem Aufwand und wird entweder individuell mit dem Auftraggeber vereinbart
oder gemäss veröffentlichten Tarifen festgelegt.

3.3 Verstösse werden mit Foto, Zeitstempel und GPS-Koordinaten dokumentiert.

3.4 Die Benachrichtigung erfolgt durch einen am Fahrzeug angebrachten Hinweis mit
QR-Code zur Online-Zahlung.

3.5 Für Auftraggeberinnen entstehen ohne gesonderte Vereinbarung keine Kosten.
Umtriebsentschädigungen und Bearbeitungsgebühren werden durch die Parkwächter
GmbH gemäss Schweizer Recht festgelegt.

3.6 Auftraggeberinnen können ausgestellte Umtriebsentschädigungen innerhalb von drei
(3) Tagen kostenfrei stornieren. Danach ist ein Rückzug nur in begründeten
Ausnahmefällen möglich. Bereits entstandene Kosten (z. B. Halterabfragen oder
Strafanzeigen) können dem Falschparker belastet werden.

4. Parkverbote und Sanktionen

4.1 Das Abstellen von Fahrzeugen auf nicht zugewiesenen oder nicht autorisierten
Flächen ist untersagt.

4.2 Das Parkieren auf Flächen mit richterlichem Verbot gemäss Art. 258 ZPO ist
verboten.

4.3 Vor einer Abschleppung wird nach Möglichkeit ein Kontaktversuch unternommen.
Erfolgt keine zeitnahe Reaktion, kann das Fahrzeug entfernt werden. Die Forderung wird
an das Abschleppunternehmen abgetreten, das diese im eigenen Namen geltend macht.

4.4 Die Abschleppung erfolgt unter Beachtung der Grundsätze von Verhältnismässigkeit
und Zumutbarkeit.

4.5 Wiederholte Verstösse können zum dauerhaften Entzug der Parkberechtigung
führen.

5. Dokumentation und richterliche Verfügungen

5.1 Verstösse werden mit Angaben zu Ort, Zeit, Kontrollschild, Foto und Geodaten
dokumentiert.

5.2 Ein- und Ausfahrten können elektronisch protokolliert werden.

5.3 Ein richterliches Verbot (Art. 258 ZPO) wird durch klare Beschilderung angezeigt.
Ohne Signalisation ist eine Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche nicht möglich.

6. Leistungen, Preise, Kulanz und Zahlungsmodalitäten

6.1 Bei unberechtigtem Parkieren kann eine Umtriebsentschädigung sowie Mahngebühr
erhoben werden.

6.2 Zusätzliche Kosten wie Halteranfragen (z. B. bei gesperrten Kontrollschildern)
können dem Falschparker verrechnet werden.

6.3 Alle Einwände werden geprüft. Rückfragen bei der Auftraggeberin sind jederzeit
möglich.

6.4 Bei Nichtzahlung kann gemäss Art. 118 Abs. 1 und 2 StPO Strafanzeige erstattet
werden. Ein Anspruch auf Durchsetzung durch die Parkwächter GmbH besteht nicht.

6.5 Die Höhe der Entschädigungen richtet sich nach dem Aufwand und geltendem
Recht.

6.6 Stornierung: Innerhalb von drei (3) Tagen ist eine kostenfreie Stornierung durch die
Auftraggeberin möglich. Danach nur in Ausnahmefällen.

6.7 Zahlungspflicht:
– Zahlung innerhalb von zehn (10) Kalendertagen
– Bei Verzug: Mahnung mit Zusatzkosten (Bearbeitung, Halteranfrage, Inkasso)
– Bei Haltersperre: sofortige Meldung an ha@swisspw.ch
– Bei weiterer Nichtzahlung: Inkasso und Weitergabe aller Kosten an den Falschparker

7. Online-Zahlung

7.1 Zahlungen erfolgen über Drittanbieter (z. B. Stripe, Twint, Kreditkarte).

7.2 Mit Nutzung willigen Nutzer in die Datenverarbeitung durch diese Anbieter ein.

7.3 Die Parkwächter GmbH haftet nicht für Ausfälle oder Fehler der Zahlungssysteme.

7.4 Nutzer müssen korrekte Daten angeben.

7.5 Gebühren und Zahlungsmodalitäten sind auf der App oder Website einsehbar.

7.6 QR-Zahlung ist über den Hinweiszettel am Fahrzeug möglich.

8. Einspruchsverfahren

8.1 Einsprachen sind innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen schriftlich via App, Website
oder E-Mail an beschwerde@swisspw.ch einzureichen.

8.2 Während der Bearbeitung ist die Zahlungsfrist ausgesetzt.

8.3 Die Rückmeldung erfolgt in der Regel innert zehn (10) Arbeitstagen.

9. Änderungen der AGB

9.1 Änderungen werden per App oder E-Mail mitgeteilt.

9.2 Sie gelten ab Veröffentlichung als verbindlich.

10. Haftungsausschluss

10.1 Die Parkwächter GmbH haftet nicht für:
– Witterungsschäden, Vandalismus oder Dritte
– unsachgemässe Nutzung durch Nutzer
– Handlungen Dritter (z. B. Abschleppdienst)
– technische Störungen von Schranken, Kassen, Garagentoren etc.

10.2 Es besteht keine Garantie auf Verfügbarkeit oder Fehlerfreiheit.

10.3 Haftung nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Eine Haftung für leichte
Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

11. Datenschutz

11.1 Es gilt das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG).

11.2 Erfasst werden nur Daten, die zur Dienstleistung notwendig sind.

11.3 Eine Weitergabe erfolgt nur bei gesetzlicher Grundlage oder berechtigtem
Interesse (z. B. Strafanzeige, Inkasso).

11.4 Weitere Informationen: Datenschutzerklärung auf der Website.

11.5 Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschanträge an: datenschutz@swisspw.ch

12. Rechtswahl und Gerichtsstand

12.1 Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.

12.2 Gerichtsstand ist Zürich.

12.3 Nutzer anerkennen den Gerichtsstand Zürich ausdrücklich.

12.4 Rechtsdurchsetzungskosten (Inkasso, Gerichte, Anwalt) trägt der Verursacher.

12.5 Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen
gültig.

12.6 massgeblich ist ausschliesslich der deutschen Fassung dieser AGB.

13. Zusammenarbeit mit Eigentümern und Verwaltungen
Die Parkplatzbewirtschaftung erfolgt in Absprache mit den Eigentümern oder deren
Verwaltungen. Diese erkennen die AGB bei Vertragsabschluss als verbindlich an.

14. Vertragsdauer und Kündigung

14.1 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann jederzeit ohne Frist
per E-Mail oder eingeschriebenem Brief gekündigt werden.

14.2 Nach Vertragsbeendigung ist sämtliches bereitgestelltes Material innert sieben (7)
Tagen auf eigene Kosten eingeschrieben an die Parkwächter GmbH zurückzusenden.

14.3 Die Parkwatch-App ist unverzüglich zu deinstallieren. Eine weitere Nutzung ist
untersagt.

14.4 Bei Zuwiderhandlungen behält sich die Parkwächter GmbH rechtliche Schritte und
Schadenersatzforderungen ausdrücklich vor.

15. Zusätzliche Dienstleistungen für Auftraggeber

15.1 Die Parkwächter GmbH bietet ihren Auftraggeberinnen bei Bedarf zusätzliche
Dienstleistungen im Rahmen der Parkplatzbewirtschaftung an. Dazu zählen
insbesondere:
– Das Öffnen oder Herausgeben von blockierten, abgeschlossenen oder abgesperrten
Fahrzeugen ausserhalb der regulären Öffnungszeiten,
– Die manuelle Freigabe von Ausfahrten bei technischen Störungen an Parkautomaten,
Schranken oder anderen Zugangssystemen.

15.2 Für die Durchführung dieser Sonderleistungen wird dem Verursacher bzw.
Fahrzeughalter eine pauschale Entschädigung in Rechnung gestellt. Diese beträgt in der
Regel ab CHF 160.00 pro Einsatz, abhängig vom Aufwand und der Tageszeit.

15.3 Die Parkwächter GmbH informiert die Auftraggeberin nach Möglichkeit zeitnah über
solche Vorfälle. Die Auftraggeberin erteilt mit Vertragsabschluss ihr Einverständnis zur
Durchführung und Kostenverrechnung solcher Massnahmen durch die Parkwächter
GmbH.

16. Eigentum, Urheberrecht und Vertraulichkeit

16.1 Sämtliches von der Parkwächter GmbH zur Verfügung gestelltes Material,
insbesondere die technische Infrastruktur, Schulungsunterlagen, Zugangsdaten und
digitale Tools, bleibt im alleinigen Eigentum der Parkwächter GmbH.

16.2 Die Parkwatch-App sowie alle damit verbundenen Systemkomponenten sind
urheberrechtlich geschützt. Die Parkwächter GmbH ist ausschliessliche Eigentümerin
und Urheberin der App. Eine Vervielfältigung, Verbreitung oder Weitergabe an Dritte ist
ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Parkwächter GmbH unzulässig.

16.3 Die Auftraggeberin verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit
erhaltenen Informationen, insbesondere technische Details, Abläufe und Zugangsdaten,
streng vertraulich zu behandeln und nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung an
Dritte weiterzugeben.

17. Vertretungsberechtigung

17.1 Für die Inanspruchnahme von Leistungen der Parkwächter GmbH insbesondere
bei der Kommunikation, Koordination von Parkplatzkontrollen oder bei
Sondermassnahmen gelten alle Mitarbeitenden der Auftraggeberin, die mit der
Parkwächter GmbH mündlich, telefonisch oder schriftlich (per Brief, E-Mail etc.) in
Kontakt treten, als zur Vertretung befugt und bevollmächtigt.

17.2 Diese Vertretungsbefugnis gilt unabhängig von einer Handelsregisters
Zeichnungsberechtigung.

17.3 Einschränkungen der Vertretungsbefugnis sind der Parkwächter GmbH
ausdrücklich und schriftlich mitzuteilen.

17.4 Die Auftraggeberin trägt das volle Risiko für Handlungen oder Erklärungen nicht
ausreichend legitimierter Mitarbeitender oder Dritter, die in ihrem Namen auftreten.

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